Nachrichten aus dem Versandhandel

Urteil: Amazons Prime Bestell-Button ist rechtswidrig

von Markus Howest

04.03.2016 - Der Online-Versandhändler Amazon muss nachbessern. Für seine "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat darf der Versandhandelsdino künftig keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden. Dies haben die Richter des Oberlandesgerichtes Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 6 U 39/15). Der Bestellbutton weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, so die Begründung.
Damit folgten die Richter der Auffassung des vzbv, dass der Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Online-Händler müssen sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, darf diese nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.
Der strittige Amazon-Button mache nicht klar deutlich, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, monierten die Richter. Die Aussage "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" sei sogar irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.
Das OLG Köln hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen, räumt Amazon aber die Option ein, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Erwähnte Unternehmen

amazon.de  nrw.de  vzbv.de 

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