Nachrichten aus dem Versandhandel

Geoblocking: EU verabschiedet neue Verordnung

von Redaktion Versandhausberater

24.11.2017 - Die EU hat am 20. November 2017 die sogenannte Geoblocking-Verordnung auf den Weg gebracht. Nach einer neunmonatigen Übergangsfrist werden ab voraussichtlich Ende 2018 Online- und Versandhändler auch solche Verträge abschließen müssen, die bislang aus guten Gründen ausgeschlossen werden konnten. So findet sich in der finalen Fassung unter anderem die Pflicht, auch an Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem EU-Ausland verkaufen zu müssen, soweit diese eine Lieferadresse im Inland angeben.
Wie der BEVH in einer Presseerklärung mitteilt, entreißt die EU mit ihrer sogenannten Geoblocking-Verordnung Online- und Versandhändlern in Zukunft das Recht, ihre Zielmärkte anhand sachlicher Kriterien auswählen zu können. Zwar konnte auf Betreiben des Verbandes eine Lieferverpflichtung in die Mitgliedstaaten der EU am Ende verhindert werden. Die Pflicht zum Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher, ganz gleich aus welchem Mitgliedstaat, ist aber weiterhin Kernbestandteil des neuen Gesetzes.
"Bereits der Begriff des "Geoblocking" ist falsch gewählt und irreführend." stellt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des BEVH klar. "Die heute über den gesamten Distanzhandel hinweg geübte Praxis, nicht in sämtliche Mitgliedstaaten zu verkaufen und zu liefern, erfolgt gerade nicht aus Gründen der Diskriminierung." Gründe hierfür seien die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen den Rechtsrahmen der Mitgliedstaaten aber auch ganz sachliche Erwägungen wie die Anforderungen an Logistik oder Kundenservice.
Das durch den europäischen Gesetzgeber konstruierte Diskriminierungspotential führe nun zu einer weitreichenden Aushebelung der Vertragsabschlussfreiheit, teilt der BEVH weiter mit. Dabei könne nicht ernsthaft geglaubt werden, dass über die Einführung einer Kontrahierungspflicht die Anbietervielfalt auf dem Binnenmarkt wachsen wird. Erleben werde man nichts Anderes als das Gegenteil. Der Europäische Gesetzgeber sei mit seiner Geoblocking-Verordnung erneut deutlich über das Ziel hinausgeschossen, so der Verband.