Nachrichten aus dem Versandhandel

Hersteller aufgepasst: Bernd Reuter wird neues BVOH-Vorstandsmitglied

von Redaktion Versandhausberater

14.07.2015 - Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH ) hat Bernd Reuter (54) als neues Vorstandsmitglied berufen. Der geschäftsführende Gesellschafter des Onlineshops Reuter.de hat beim BVOH auch schon ein klar definiertes Aufgabenfeld: "Wir sind sehr froh, nun mit Bernd Reuter einen weiteren tüchtigen Streiter für die Freiheit des Handels und wider die Herstellerbeschränkungen an Bord zu haben", sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.
Reuter.de hat sich seit dem Start 2004 als einer der größten Fach- und Onlineshops für Bad- und Wohnkultur in Europa etabliert. In seinem, nach wie vor in Familienbesitz befindlichen, Unternehmen beschäftigt Reuter heute mehr als 315 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Vorzeigehandwerker Bernd Reuter hat Meistertitel als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie als Gas- und Wasserinstallateur.
Reuter gilt als Verfechter der Gleichbehandlung aller Vertriebsformen und scheut sich nicht, sich auch mit den Großen der Branche anzulegen. Bekannt wurde er durch das "Dornbracht Urteil " des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das 2013 mit seiner Entscheidung den Onlinehandel stärkte. Grund für die Klage Reuters war eine sogenannte Fachhandelsvereinbarung Dornbrachts. Damit hatte der Armaturenhersteller Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2011 die Fachhandelsvereinbarung als wettbewerbswidrig bemängelt. Der Badarmaturenhersteller Dornbracht musste wegen gezielter Behinderung des Onlinehandels einen hohen Schadenersatz an die Reuter-Gruppe zahlen.
Reuter.de vertreibt Markenartikel aus dem Sanitärbereich im Direktvertrieb - gegen heftigen Widerstand des Großhandels. Der Mittelständler gilt als Vorreiter, das klassische 3-stufige Vertriebsmodell, bei dem der Kunde nur über den Handwerker beim Großhandel Produkte kaufen kann, in Bereichen, wo dies zweckmäßig ist, zu überwinden. Denn häufig führe der klassische 3-stufige Vertrieb zu geringer Preistransparenz und wenig Auswahl, argumentiert Reuter. Im Direktvertrieb hingegen bestellen Kunden online direkt die gewünschten Produkte und lassen diese von selbst gewählten oder von Reuter.de vorgeschlagenen Installateuren einbauen. Der Kunde habe so eine deutlich größere Auswahl und könne alle Preise vergleichen.
Auch Internet-Marktplätze seien durch Hersteller-Beschränkungen benachteiligt, denn vielen Onlinehändlern werde laut BVOH der Verkauf dort von der Industrie untersagt. So würden einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern bedrohen. Durch diese Verbote würden Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abgeschnitten und ihnen damit die Möglichkeit genommen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen zu nutzen.

Erwähnte Unternehmen

bvoh.de  nrw.de  reuter.de