Nachrichten aus dem Versandhandel

Rx-Versandhandel: EuGH-Urteil sorgt für ungewöhnliche Konstellationen im Parlament

von Redaktion Versandhausberater

09.12.2016 - Durch sein Urteil zum Versand von rezeptpflichtigen Arzneien vom Oktober dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für reichlich Diskussion gesorgt. Nicht nur das: Im Deutschen Bundestag sind plötzlich ungeahnte neue Konstellationen entstanden. So plädiert die Linke für ein Verbot des Versandhandels von rezeptpflichtigen Medikamenten und schlägt sich damit auf die Seite von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Eigentlich stand bisher die FDP im Ruf die Interessen der Apotheken zu unterstützen, doch dies tun nun die Linken.
In ihrem entsprechenden Antrag im Bundestag kritisiert die Linke Fraktion das EuGH-Urteil, wonach die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel gegen EU-Recht verstößt und für ausländische Versandapotheken nicht bindend sei, als gesundheitspolitischen Offenbarungseid. Der EuGH stelle damit den "freien Warenverkehr und die Interessen von großen ausländischen Versandapotheken über das gesundheitspolitische Anliegen einer flächendeckenden, qualifizierten Arzneimittelversorgung rund um die Uhr. Mehr noch: Er spricht Deutschland und den anderen EU-Staaten das Recht ab, selbst zu entscheiden, dass ein Preiskampf zwischen internationalen Kapitalgesellschaften und Präsenzapotheken kein geeignetes Mittel zur Sicherung der Versorgung ist."
Des weiteren weist der Antrag, der sich gegen die von der SPD und Grünen befürwortete Liberalisierung des Medikamentenverkaufs richtet, darauf hin, dass Patientinnen und Patienten nicht sicher zwischen legalen und kriminellen Versandapotheken unterscheiden könnten. Daran hätten auch die eingeführten Sicherheitssiegel nichts Wesentliches geändert. "Gefälschte Arzneimittel werden überwiegend über den Versandhandel verkauft", heißt es im Antrag.
Der Hintergrund in Kürze: Die Verbotsbefürworter sprechen vom bevorstehenen "Apothekensterben" - sie befürchten, dass durch Online-Billiganbieter die Qualität leidet und die Versorgung in der Fläche nicht gewährleistet ist. Die Verbotsgegner sind der Auffassung, dass sich der Versandhandel speziell für Patienten in strukturschwachen Regionen mit wenigen Apotheken positiv auswirken wird. Zudem glauben sie, dass ein Preiswettberb dem erstarrten System gut tun würde. Man darf gespannt sein, wie der Streit ausgehen wird.
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