Stell dir vor du nennst die Adressquelle - und keinen störts

Stell dir vor du nennst die Adressquelle - und keinen störts

Das neue BDSG verlangt, bei fehlender Einwilligung zur Adressweitergabe die Herkunft der Adresse klar zu benennen. Viele befürchten, dass Kunden dadurch verärgert werden. Was sagt die Praxis?

Wer könnte es besser testen als ein Unternehmen, das unter verschiedenen Marken unterschiedliche Kundenstämme bedient. Schneider/Wedel macht dies mit Conleys, Impressionen und Discovery. Ein sauberer Test mit 50.000 Adressen sollte Klarheit über das Risiko von Vermietungen ohne Opt-In bringen.

Marketing-Leiter Andrew Parkin berichtet über den Test und die Resultate:

Wir bei Schneider haben uns sehr intensiv mit den Auswirkungen der Gesetztesnovelle auf unser Geschäft auseinandergesetzt. Insbesondere die Trennung zwischen Adressen, die vor und nach dem 01.09.09 erfasst wurden und die Pflicht, die Adressherkunft auf Werbemittel in Klartext anzugeben beschäftigen uns als Versender sehr. 
Da man sich langfristig nicht auf Adressen, die vor dem 01.09.09 erfasst wurden beschränken kann, hatten wir uns entschieden, ab sofort bei allen angemieteten Fremdadressen die Adressherkunft anzugeben. Der Aufwand, alle Gruppen in 2 Untergruppen aufzuteilen, wo die eine, zumindest initial, extrem klein sein wird und die andere innerhalb der nächsten Jahre aussterben wird, erschien mir unverhältnismäßig. 

Um sicherzustellen, dass Schneiders B2C-Versender künftig diesen neuen Prozeß problemlos bewältigen können, hat das Unternehmen bereits im Oktober einen Test mit einem konzerninternen Adresstausch durchgeführt. Im B2C-Bereich wurde eine Auflage von ca. 50.000 Katalogen an Konzernadressen versandt. Entsprechend dem neuen BDSG erschienen im Adressfenster, in Klartext, die Herkunft in Arial Schriftgröße 7. Das übrigens ist die schärfste Variante, denn es ist nicht einmal geregelt, wo und wie prominent die Nennung erfolgen muss.

In der Regel kommen im Katalogversand bis nach 3 Wochen etwa die Hälfte aller Reaktionen zusammen. Das war die kritische Grenze, bis zu der Schneider vor der Zwischenbilanz gewartet hat. Und die fällt ziemlich eindeutig aus:

Bis heute, 3 Wochen nach Versand, hat sich kein einziger Kunde bei uns gemeldet. 

Entwarnung also? Zumindest ein Ansporn, weiter zu testen. Von ähnlichen Erlebnissen hatten auf diversen Seminaren auch Adressbroker berichtet, die ebenfalls im Klartext ihre Firma als Adressquelle angeben ließen. Die Proteste fielen minimal aus, weitaus häufiger meldeten sich Adressaten, um die Anschrift berichtigen zu lassen.

 

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27.04.2012 11:58

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