AGV Postdienste unterstützt Gutachten zum Mindestlohn im Briefgewerbe

AGV Postdienste unterstützt Gutachten zum Mindestlohn im Briefgewerbe

14.01.2008 | Versandhausberater Nr. 0 von vhb

Thomas Blanke, Professor für Arbeitsrecht am Institut für Rechtswissenschaften der Universität Oldenburg, kommt in einem aktuellen Gutachten zu dem Ergebnis, dass der zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. (AGV Postdienste) und der Gewerkschaft ver.di sowie der Tarifgemeinschaft DPVKOM/CGPT geschlossene Mindestlohntarifvertrag für alle Briefunternehmen in Deutschland gelte. Er sei allgemeinverbindlich, umfasse also alle Briefdienstleistungen einschließlich Mehrwertdienste. Blanke erkennt darin keine verfassungs- oder europarechtlichen Probleme.
Wolfhard Bender, Vorsitzender des AGV Postdienste, schließt sich Blankes Auffassung an. Er wendet sich damit gegen die Haltung des Arbeitgeberverbandes der Neuen Brief- und Zustelldienste und der Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste, die kürzlich einen eigenen Tarifvertrag mit deutlich niedrigeren Mindestlöhnen für Brief-Mehrwertdienste abgeschlossen hatten. Diesem Tarifvertrag hat sich auch TNT Post angeschlossen. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste will ihn sogar gerichtlich für bindend erklären lassen.

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