Rechtsanwalt Horst Piepenburg hat heute die ihm erteilten Generalvollmachten der Arcandor AG und dreier Beteiligungsgesellschaften zurückgegeben. Zur Begründung erklärte Herr Piepenburg, dass eine Eigenverwaltung nur mit Unterstützung der Gesellschafter erfolgreich sein kann. „Die Unterstützung des Großaktionärs der Arcandor AG Sal. Oppenheim gibt es heute positiv nicht. Deshalb hat die Eigenverwaltung keine Grundlage. Konsequenterweise habe ich daher die Generalvollmachten zurückgegeben. Der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze und des Kernbereichs der Arcandor-Gesellschaften ist alle Mühe wert, sich weiter zu engagieren. Dies werde ich in Zusammenarbeit und unter Führung des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Klaus Hubert Görg fortsetzen.“
Das Insolvenzantragsverfahren der Arcandor AG und seiner insolventen Tochtergesellschaften bleibt von diesem Schritt unberührt. Diese Verfahren werden voraussichtlich bis Ende August dauern. Der Vorstandsvorsitzende der Arcandor AG, Dr. Karl Gerhard Eick, kündigte an, er werde sich weiterhin dafür einsetzen, Investoren für eine mit den Instrumenten der Insolvenzordnung sanierte Arcandor-Gruppe zu überzeugen. „Bis Mitte August werde ich alle gebotenen Chancen nutzen, Investoren für die Umsetzung eines Sanierungskonzepts zu gewinnen und damit für den Erhalt der Arcandor AG und ihrer Arbeitsplätze.“
Der vorläufige Insolvenzverwalter der Arcandor AG, Dr. Klaus Hubert Görg, ergänzte: „Für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ändert sich nichts. Wir erhalten uns sämtliche Optionen, die Unternehmen der Arcandor-Gruppe zu sanieren – auch die Möglichkeit von Insolvenzplanverfahren werden wir im Auge behalten.“


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