Vergangene Woche beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Danach soll bei nachweislich mittellosen Schuldnern das gerichtliche Insolvenzverfahren entfallen. So würden nicht nur die Verfahrenskosten von 2.300 Euro auf 750 Euro sinken, sondern auch der bürokratische Aufwand wäre erheblich geringer. Der Gesetzentwurf beruht auf der Erkenntnis, dass bei rund 80 Prozent der über 90.000 Privatinsolvenzen im Jahr kein pfändbares Vermögen vorhanden und auch für die Zukunft nicht zu erwarten ist. Die Kosten des Insolvenzverfahrens gehen zu Lasten des Staates. Michael Weinreich, Geschäftsführer der zur Otto Group gehörenden Finanzberatung EOS Holding und Leiter für den EOS-Geschäftsbereich Deutschland, begrüßt die Regelung: „Auch für uns als Vertreter der Gläubigerseite war die Eröffnung von Verbraucher-Insolvenzverfahren betriebswirtschaftlich bislang meist wenig sinnvoll, da die Summe der zurückgezahlten Schulden in der Regel den administrativen Aufwand nicht rechtfertigte.“ – Der Bundestag wird die neue Insolvenzordnung voraussichtlich im Frühjahr 2008 verabschieden.
Bundeskabinett plant Abschaffung des Insolvenzverfahrens bei nachweislich mittellosen Schuldnern
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- Stephan Meixner
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