Im Mai dieses Jahres hatte der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) erstmals eigene rechtliche Schritte gegen einen Lotteriebetreiber eingeleitet, der in unerbetenen Werbeanrufen Verbraucher für ein Gewinnspiel geworben hatte. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen, die Richter verhängten ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro. Während sich diese Summe im üblichen Rahmen hält, hatte das Landgericht Düsseldorf kürzlich in einem ähnlichen Verfahren ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro erhoben. Der DDV ruft deshalb die Gerichte dazu auf, den gesetzlichen Rahmen (Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro) in besonders hartnäckigen Fällen der „Kaltakquise“ mehr als bisher auszuschöpfen. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: „Wir sind uns sicher, dass hohe Strafen, wie es das Landgericht Düsseldorf vorgemacht hat, die entsprechenden Unternehmen empfindlich treffen und etwas im Kampf gegen cold calls bewirken.”
DDV begrüßt Verhängung von Ordnungsgeld wegen unerbetener Werbeanrufe
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- Stephan Meixner
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