Fangen Sie JETZT an, Ihre Kunden um die Werbezustimmung zu bitten

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18.09.2008 | Versandhausberater Nr. 0 von Redaktion Versandhausberater

Der Grund ist einfach: Dem Bundestag wurde in dieser Woche für die Sitzung am 19. September ein Beschluss zur Prüfung vorgelegt, nach dem Sie keinerlei Kundendaten mehr für Werbung nutzen dürfen - ja, AUCH NICHT FÜR EIGENE WERBUNG - , bei denen Ihnen nicht die ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt. Das Gesetz soll vom 1. Januar 2009 an gelten.

Dem Bundesrat wurde also eine Empfehlung vorgelegt, die die ohnehin schwache Inlandsnachfrage ruiniert und die Arbeitslosenzahlen nach oben treibt, weil sie zahllose kleine Betriebe organisatorisch überfordert. Am Kern des Problems, dem Missbrauch von Adressen, ändert der Entwurf gar nichts - denn es gibt kein Gesetzesdefizit. Es gibt lediglich ein Kontrolldefizit.

Im Entwurf heißt es in den entscheidenden Passagen wörtlich:

  • Der Bundesrat fordert, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, dass für die Übermittlung und Nutzung der Daten Betroffener für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG sowie für die geschäftsmäßige Datenverarbeitung im Bereich der Werbung, Markt- und Meinungsforschung und des Adresshandels nach § 29 BDSG zuvor die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden muss.
  • [Ebenso ist sicherzustellen, dass diese Voraussetzung auch für bereits erhobene Daten gilt, eine Einwilligung also dementsprechend nachträglich eingeholt werden muss.]

 

Zur Begründung heißt es:

  • Um einen Datenmissbrauch gar nicht erst zu ermöglichen, ist die Wahrung des Grundsatzes der Datensparsamkeit bei der Weitergabe von persönlichen Daten, insbesondere auch von Kontodaten, zu beachten. Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger sind richtig und wichtig, reichen aber allein nicht aus, um einen effektiven Schutz für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, wenn es nur bei dem bisherigen Widerspruchsrecht bleibt.
  • Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf befasst sich bisher mit Änderungsvorschlägen zu den Themenbereichen Auskunfteien und sog. Scoringverfahren. Eine Verbesserung des Datenschutzes ließe sich erreichen, wenn die Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung und für den Adresshandel vom Vorhandensein einer Einwilligung abhängig gemacht wird. Hierbei muss auch dafür Sorge getragen werden, dass bei schon vorhandenen Datenbeständen die Einwilligung nachzuholen ist. Ebenso ließe sich eine Verbesserung des Datenschutzes erreichen, wenn in jedem Fall eine Einwilligung des Bürgers vorliegen muss, bevor seine Daten allgemein zugänglich gemacht werden dürfen.

 

Im nächsten Jahr ist Wahl. Man muss hoffen, dass die Bundesrats-Politiker sich erinnern, wieviele eigene Briefe in diesem Kontext an Menschen verschickt werden sollen, die dem vorher nicht zugestimmt haben.

Und die Spendenwerber werden den Politikern vielleicht in großen Plakaten zeigen, wie das Spendenvolumen sinkt, weil in drei Monaten einfach nicht das Opt-in nachträglich eingeholt werden kann.

Noch gibt es Hoffnung: Der Bundesrat soll eine Empfehlung beschließen. Das heißt, im Rat wird darüber noch diskutiert. Dann muss die Regierung erst einmal prüfen, ob es dieser Empfehlung folgen will. Dann muss das Gesetz in Form gebracht werden. Dann muss es den Bundestag passieren. Dann geht es wieder in den Bundesrat.

Sie können also noch immer über Ihre regionalen Handelskammern und den direkten Kontakt zu den Parlamentariern auf die Tragweite aufmerksam machen.

Trotzdem: Setzen Sie sich aber schon jetzt damit auseinander, wie Sie künftig in allen Vertriebsformen Ihre Kunden überzeugen können, wenigstens zur eigenen Werbung zuzustimmen. Und testen Sie die Verfahren ab sofort. Dann sind Sie für alle Fälle gewappnet.

Der Versandhausberater

Stephan Meixner
Chefredakteur
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