Verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung für Onlineshops in Arbeit

Verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung für Onlineshops in Arbeit

17.09.2007 | Versandhausberater Nr. 0 von uh

Die Trusted Shops GmbH, ein Unternehmen zur Zertifizierung von Onlineshops, hat umfangreiche Verbesserungsvorschläge für die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums von 2002 vorgelegt. In den vergangenen Monaten war es immer häufiger vorgekommen, dass Onlineshops wegen ihrer angeblich unzulänglichen Widerrufsbelehrung Abmahnungen erhielten, obwohl sie die Vorlage des Ministeriums benutzt hatten.
„Das wichtigste Ziel ist“, erklärt Jean-Marc Noël, Geschäftsführer der Trusted Shops GmbH, „dass Anwälte das offizielle Muster nicht mehr abmahnen können.“ Dazu empfiehlt er, einige inhaltliche Ungenauigkeiten auszuräumen und das Muster dann direkt ins BGB einzubinden. So könnten Gerichte es nicht mehr für unwirksam erklären. Das Ministerium ist nach Angaben von Trusted Shops bereits dabei, die Vorlage zu überarbeiten. Erste Ergebnisse sollen nach der Sommerpause vorliegen.
Gemäß einer Studie von Trusted Shops vom April 2007 ist die Widerrufsbelehrung mit 26 % der häufigste Grund für Abmahnungen. Für die Hälfte der Befragten entstanden dadurch Kosten von über 1.500 EUR.

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