Vertriebsverbot von Luxusartikeln über Amazon ist möglich
26.07.2018 - Hersteller von Luxusartikeln dürfen den Vertrieb ihrer Ware über Onlinemarktplätze wie Amazon verbieten. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt Mitte Juli und setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun auf nationaler Ebene um.
von Susanne Broll