Markenschutz von "Black Friday" bleibt vorerst bestehen
16.05.2018 - Versandhändler, die den "Black Friday" für Rabattaktionen nutzen wollen, müssen beachten, dass der Markenschutz des Black Fridays vorerst bestehen bleibt. Die Inhaberin der Marke hat Beschwerde eingelegt gegen die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) , das den Markenschutz aufheben wollte. Bis der Prozess abgeschlossen ist, bleiben die Markenschutzrechte in Kraft. Versandhändler müssen bei Verstößen mit Abmahnungen rechnen. Das DPMA hatte entschieden, die abmahnträchtige und umstrittene Marke aufgrund zahlreicher Löschungsanträge zu löschen.
von Susanne Broll