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 (Bild: geralt / pixabay.com)
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Fake-Shops: Ausweispflicht für de-Domains gefordert

24.05.2019 - Die Verbraucherschutzministerien der Länder wollen verstärkt gegen Fake-Shops im Internet vorgehen. Eine Ausweispflicht soll die Registrierung von de-Domains erschweren.

von Dominik Grollmann

Nach Informationen von NDR und Süddeutscher Zeitung sprechen sich die Ministerien der Länder dafür aus, dass die Anmeldung von Internetseiten mit einer de-Domain künftig nur mit einer Identitätsprüfung möglich ist. Bisher kann man eine Internetseite mit einer de-Adresse anmelden, ohne seine Identität nachweisen zu müssen. Die Folge: Viele solcher Seiten werden mit falschen Namen und Anschriften angemeldet. Betrüger nutzen de-Seiten - meist gebrauchte Adressen, die zuvor schon genutzt wurden, um von deren seriöser Historie zu profitieren.

Ziel der Länderinitiative ist es, das Phänomen betrügerischer Internetangebote in den Griff bekommen. Recherchen haben gezeigt, dass solche Fake-Shops in ihrer Aufmachung immer perfekter werden und sich nicht nur deutscher Internetadressen bedienen, sondern auch deutscher Bankkonten und gefälschter Qualitätssiegel.

Die Ministerinnen und -minister sprechen sich zudem für eine zentrale Anlaufstelle bei den Ermittlungsbehörden aus. Diese soll in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen helfen, solche Fake-Shops zu bekämpfen. Eine wichtige Maßnahme sei das, sagt Jonathan Maier vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): "Gerade bei Fake-Shops spielt die Zeit eine große Rolle. Denn so schnell, wie sie im Internet auftauchen, so schnell verschwinden sie auch wieder. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Ergebnisse zentral gebündelt werden und es so eine zentrale Anlaufstelle gibt."

Ob das Phänomen auf diese Weise wirksam bekämpft werden kann, beleibt zweifelhaft. Eine iBusiness-Recherche hat gezeig, dass die Fake-Shops mit standardisierter Software und Design in kürzester Zeit und in großer Zahl verbreitet werden können (siehe iBusiness: König der Betrüger - Diese ECommerce-Software lebt (fast) nur von Fake-Shops ). Und auch das Geld, das auf diese Weise ergaunert wird, wird schon heute unter Umgehung einer Ausweispflicht durch das Bankensystem geschleust.

Die Landesministerinnen und -minister wollen die Maßnahmen und Forderungen am heutigen Freitag (24. Mai 2019) beschließen.

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