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Lieferkettengesetz: Nachholbedarf bei Modefirmen und Einzelhandel

17.06.2022 - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt Anfang 2023 in Deutschland in Kraft. Viele Unternehmen in der Modebranche, der Textilindustrie und im Einzelhandel sind darauf jedoch nur unzureichend vorbereitet.

von Frauke Schobelt

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nimmt Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (2023) beziehungsweise 1.000 Mitarbeitern (2024) in die Pflicht, Menschenrechtsverletzungen ihrer Lieferanten jährlich zu dokumentieren und öffentlich zu machen - und zwar entlang der gesamten Lieferkette, vom Rohstoff bis hin zum Verkaufsprodukt.

Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen. Viele Unternehmen in der Modebranche, der Textilindustrie und im Einzelhandels sind auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 nicht ausreichend vorbereitet und haben großen Nachholbedarf im Bereich Supply Chain Management, wie eine Umfrage von Sapio Research im Auftrag des Technologiedienstleisters K3 zeigt.

Die fünf wichtigsten Erkenntnisse:



1. Nicht alle Unternehmen sind ausreichend vorbereitet

Drei von fünf Befragten gaben an, dass sie sich der bevorstehenden Gesetzgebung vollständig bewusst sind. Allerdings gibt es Wissensdefizite: Rund ein Drittel der Umfrage-Teilnehmer haben zwar bereits von dieser Gesetzgebung gehört, kennen aber deren Details nicht. Von denjenigen, die sich der Notwendigkeit der Einhaltung des LkSG bewusst sind, kann etwas mehr als die Hälfte noch nicht Compliance-konform agieren. 18 Prozent von ihnen sind sich nicht sicher, ob sie dies bis zum Inkrafttreten des LkSG schaffen werden.

2. Mangelnde Transparenz

Sieben von zehn Unternehmen holen Zertifizierungen von ihren direkten Lieferanten ein, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in ihrer Supply Chain zu bewerten und zu vermeiden. Auffällig ist jedoch, dass weniger als die Hälfte der Befragten diese auch von den Lieferanten ihrer Lieferanten (indirekten Zulieferern) einfordern - was die Risiken in der Lieferkette erheblich erhöhen könne.

3. Fehleranfällige Speicherung

27 Prozent der Umfrage-Teilnehmer gaben an, dass sie die Zertifizierungen in Papierform in einem Aktenschrank aufbewahren. Zwei Drittel der 94 Prozent, die Audits in ihrer Lieferkette durchführen, speichern die Ergebnisse in Datenbanken - wobei 37 Prozent sie in Papierform aufbewahren, bei Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern sind es sogar 46 Prozent. Rund ein Viertel der kleineren Unternehmen speichert die Audit-Ergebnisse in Ordnern auf gemeinsam genutzten Laufwerken oder sogar auf den persönlichen Laufwerken der verantwortlichen Mitarbeiter. 19 Prozent der Befragten nutzen eine Tabellenkalkulation. Knapp die Hälfte der Befragten - bei kleineren Unternehmen sogar zwei Drittel - glauben nicht, dass die Technologie, die sie heute zur Unterstützung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette einsetzen, die relevanten Daten und Kennzahlen vollständig automatisch in ihre Finanzberichterstattung integrieren kann.

4. Neue Technologien nötig

93 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass sie neue technologische Lösungen benötigen, um das LkSGGesetz in ihrem Unternehmen in vollem Umfang umsetzen und einhalten zu können. Nur 30 Prozent der Befragten geben sich sehr zuversichtlich. Sie denken, dass die Technologie, die sie derzeit zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette verwenden, ihnen die Einhaltung der Gesetzgebung vollständig ermöglichen wird. Bei Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern sinkt dieser Anteil auf nur 14 Prozent. Darüber hinaus erklärten sieben von zehn Unternehmen, dass ihre derzeitige Methode zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette automatisch Warnungen sendet, wenn Zertifizierungen ablaufen.

5. LkSG für das Marketing nutzen

Fast alle Befragten beabsichtigen, die Themen Nachhaltigkeit, geringere Umweltauswirkungen und den Schutz des Wohlergehens der Arbeitnehmer in ihren Lieferketten für ihr Marketing zu nutzen. Dafür sollten sie dann jedoch auch allen Anforderungen des LkSG in vollem Umfang entsprechen und gewährleisten, dass ihre Daten vertrauenswürdig sind, rät der Technologiedienstleister.