Nachrichten aus dem Versandhandel

Geoblocking: Neue Verordnung tritt am 22. März in Kraft

von Redaktion Versandhausberater

04.03.2018 - Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder (siehe Foto, Copyright Bitkom) begrüßt diesen Schritt grundsätzlich, weil er zu einer Harmonisierung und Förderung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts beiträgt. Europaweites Einkaufen im Internet werde nach dieser Entscheidung der EU für die Verbraucher einfacher, so der Bitkom-Chef.
Für Händler sei allerdings problematisch, "dass die Verordnung sie nun faktisch zwingt, in alle EU-Länder zu verkaufen." Da die Verbrauchervorschriften, Steuerregelungen und auch die Absatzmärkte als solche aber sehr verschieden seien würden gerade kleine und mittelständische Händler von den vielen verschiedenen Regelungen überfordert, nicht wenige werden in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet, befürchtet Rohleder.
"Die Kluft zwischen globalen Handelskonzernen, Plattformen und dem kleinen und mittelständischen Online-Handel wird durch die neue EU-Verordnung verstärkt." Mit der Geoblocking-Verordnung wüden außerdem vor allem jene Händler bestraft, die zu den digitalen Vorreitern gehören und ihre Produkte auch online vertreiben. "Selbst deutsche Händler, die schon den sehr strengen deutschen Regelungen des Verbraucherrechts unterworfen sind, müssen mit zahlreichen Abweichungen des Verbraucherrechts in anderen Mitgliedstaaten rechnen." Rohleder muniert zudem, dass die neunmonatige Umsetzungsfrist für Unternehmen zu kurz greife, "weil komplexe Geschäftsabläufe angepasst und teils auch ganz neu entwickelt werden müssen." Daher sieht er vor allem Abmahnanwälte und Berater als große Gewinner der neuen Regelung an.
Zu begrüßen sei, so Rohleder weiter, "dass die Verordnung Händlern nicht auferlegt, auch zwingend in die anderen Mitgliedstaaten zu liefern, sondern lediglich nach dort zu verkaufen." Die Folge: Ein Händler kann von seinem Käufer verlangen, dass dieser für den Transport des Produkts selbst sorgt. "Wir rechnen damit, dass die Verordnung dazu führen wird, dass sich Abhol-Fahrgemeinschaften bilden werden, um Bestellungen aus anderen Ländern entgegenzunehmen. Dies kommt insbesondere kleineren EU-Staaten zu Gute, wo die Produktauswahl online häufig nicht so groß ist."

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