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Ab 2019 gilt neue Umsatzgrenze in der Schweiz

19.12.2018 - Ab 1. Januar 2019 gibt es eine Umsatzgrenze von 100.000 Schweizer Franken für den Versandhandel mit Kleinsendungen in die Schweiz.
Liefern Versandhändler Waren in die Schweiz, fällt bei der Einfuhr grundsätzlich die Schweizer Einfuhrsteuer an. Die Einfuhrsteuer wird von der mit der Zollanmeldung beauftragten Person dem Sendungsempfänger belastet. Aus erhebungswirtschaftlichen Gründen verzichtet die Eidgenössische Zollverwaltung bislang bei Sendungen mit einem Steuerbetrag von fünf Franken oder weniger auf die Erhebung der Einfuhrsteuer. Dieser Steuerbetrag entspricht einem Warenwert (inkl. Versandkosten) von 65 Franken beim Normalsatz von 7,7% resp. 200 Franken beim reduzierten Satz von 2,5% (z.B. Bücher, Zeitschriften, L

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