Neue EU-Richtlinie für Onlinekäufe

18.04.2019 Ab dem 14. September 2019 gilt in der EU eine neue Richtlinie für Onlinezahlungen. Um die Sicherheit bei Onlinekäufen zu erhöhen, müssen Versandhändler beim Bezahlvorgang künftig neben Kartennummer und Sicherheitscode einen zusätzlichen Faktor beim Kunden abfragen.

 (Bild: geralt / pixabay.com)
Bild: geralt / Pixabay
Onlinekäufe in der EU werden ab Mitte September 2019 stärker reguliert. Eine neue Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive - PSD2) schreibt vor, dass Händler bei Zahlungen künftig neben den Kartendaten wie der Kontonummer ein weiteres Merkmal wie eine TAN oder einen Fingerabdruck vom Kunden abrufen müssen.

Betroffen von der neuen Richtlinie sind insbesondere Kreditkartenzahlungen und voraussichtlich auch die Zahlung per Paypal   .

Die EU beabsichtigt, mit der neuen Richtlinie die Sicherheit bei Onlineeinkäufen zu erhöhen und die Betrugsraten zu senken. Onlinehändler hingegen sehen durch die doppelte Authentifizierung ihr Geschäft bedroht. Sie befürchten, dass das neue Verfahren vielen Nutzern zu kompliziert ist und daher nicht genutzt wird. Bieten Händler keine weiteren Zahlungsverfahren an, auf die die Kunden ausweichen können, wie beispielsweise Rechnungskauf und Lastschrift, besteht das Risiko, dass Kunden ihre Einkäufe abbrechen.

Bei Kreditkartenzahlungen kommen teilweise bereits zweistufige Bezahlprozesse zum Einsatz. Bei Verified Visa   oder Mastercard Secure Code   wird beispielsweise die Eingabe eines zusätzlichen Passworts verlangt. Einige Versandhändler verzichten aber derzeit noch auf zweistufige Authentifizierungen. Sie tragen lieber selbst das Risiko, dass es zu Zahlungsausfällen kommt, als dass sie den Kunden durch einen komplizierten Zahlungsvorgang verprellen.

Bisher entscheidet noch der Händler, welchen Grad der Sicherheitsprüfung er von seinen Kunden verlangt, ab September ist die doppelte Kundenauthentifizierung verbindlich vorgeschrieben.

Einige Ausnahmen von dem neuen Authentifizierungsvorgang sind möglich. Beispielsweise kann die jeweilige Bank anhand einer Risikoanalyse prüfen, ob es Auffälligkeiten beim Bezahlvorgang gibt, oder ob gegebenenfalls auf einen zweiten Faktor verzichtet werden kann.

Eine weitere Ausnahme greift bei kleinen Beträgen. Bei einem Einkaufswert unter 30 Euro ist zunächst keine weitere Authentifizierung notwendig. Nach fünf Zahlungen mit einfacher Authentifizierung, oder wenn sich die Gesamtsumme der Einzelkäufe auf 100 Euro addiert, ist eine weitere Authentifizierung beispielsweise per Extra-Passwort oder per Fingerabdruck notwendig.

Die in Deutschland beliebtesten Zahlmethoden, Käufe per Rechnung und Lastschriftverfahren, werden von der Richtlinie nicht tangiert, sodass sich ihre Auswirkung für den Versandhandel in Grenzen halten dürfte.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
 (Michael Sahlender)
Bild: Michael Sahlender
Michael Sahlender (Mirakl)

Best Practices: Selbst Marktplatz werden - Von Douglas, Home24, Conrad Electronic lernen

Wie der Sprung zum eigenen Marktplatz gelingt und welche Schritte Sie für den Launch eines eigenen Marktplatzes berücksichtigen müssen, zeigt Ihnen dieses Webinar anhand von Best Practices erfahrener Unternehmen.

Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: