(Bild: geralt/ Pixabay)
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Rechtstipp: Eigene Rücksendebedingungen schreiben

11.10.2018 - Beim Versand kommt es häufig vor, dass Waren nach einem Widerruf gebraucht oder ohne ausreichende Frankierung zurückgesendet werden. Welche Bedingungen für die Rücksendung können Sie stellen? Wir zeigen Ihnen fünf häufige Formulierungen, die Sie NICHT schreiben sollten.

"Verwendung der Originalverpackung"

Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht, wenn sie Ware bestellen. Machen sie davon Gebrauch, sind sie nicht länger an ihre Willenserklärung gebunden und sind verpflichtet, das bereits erhaltene Produkt an den Verkäufer zurückzuschicken. Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Produkte, wenn diese im Ausnahmekatalog nach § 312g Abs. 2 BGB aufgenommen sind. Hierunter wird allerdings keine Ware aufgeführt, die nicht mehr originalverpackt ist. Die Unzulässigkeit einer solchen Aufforderung wurde bereits durch Rechtsprechung bestätigt. So befand beispielsweise das LG Düsseldorf (Urteil vom 1

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