Meldepflichten bei internationalen Zahlungen

05.10.2023 - International tätige Versandhandelsunternehmen müssen beim Zahlungsverkehr bestimmte Meldepflichten beachten. Eine davon ist die 'AWV-Meldepflicht'.
 (Bild: Stevepb/Pixabay)
Bild: Stevepb/Pixabay
Bei international aufgestellten E-Retailern taucht auf den Kontoauszügen der Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" auf. Dieser wird von den Banken oft standardmäßig aufgedruckt, wenn es sich um internationale Zahlungen handelt. Gemeint ist dann zumeist die Pflicht gemäß § 11 Abs. 2 AWG i.V.m. § 67 Abs. 1 Ziffer 1 AWV, wonach Zahlungsein- und Zahlungsausgänge aus dem Ausland, die einen Betrag von 12.500 Euro übersteigen, grundsätzlich der Deutschen Bundesbank zu melden sind.

"Eine Umfrage hat ergeben, dass diese Meldepflicht vielen Versandhandelsunternehmen unbekannt ist. 45 Prozent aller Befragten gaben an, Beträge über 12.500 Euro nicht zu melden. Wer der Meldepflicht jedoch nicht nachkommt, dem können empfindliche Strafen drohen", warnt Steuerberater Roland Franz. Er fasst für uns zusammen, wann eine solche strafbewehrte Meldepflicht besteht, wem ge

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