Bei der Nutzung von Google Analytics ist Vorsicht geboten
Die RichterInnen befanden, dass die Praxis gegen die 'Schrems II'-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Darin hatte der EuGH befunden, dass der Datenschutz in den USA nicht europäischen Standards genügt. Die Telekom hatte sich damit helfen wollen, dass sie einen Vertrag mit Google abschloss, der e
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