Was Onlinehändler bei der Inventur beachten sollten (2)

09.03.2023 - Was bei der Durchführung der Jahresinventur zu beachten ist, erläutert Mario Schnurr von der Steuerberatung Schultze & Braun.
 (Bild: Tumisu/Pixabay)
Bild: Tumisu/Pixabay
Hat der E-Retailer sein Lager erfasst, gibt es noch einige Besonderheiten: Schwimmende Waren - das sind Waren, die auf dem Weg zu einem Kunden sind - müssen genauso bestandsmäßig erfasst werden, wenn sie wirtschaftlich zum Vermögen des bilanzierenden Unternehmens gehören. Zum Beispiel ist eine solche Erfassung durch den Auslieferungsschein möglich.

Als Eigenbestand sind auch Waren zu erfassen, die Kunden als Kommissionswaren überlassen worden sind. Kommissionswaren im eigenen Unternehmen wiederum sind nicht als Eigenbestand aufzunehmen - sie stellen schließlich keine unternehmenseigenen Waren dar.

Wenn eigene

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