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Wann Sie bei Krankschreibungen länger zahlen müssen

25.04.2024 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt für sechs Wochen. Doch was passiert, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt? Wann Unternehmen verpflichtet sind, das Gehalt noch länger zu zahlen.

 (Bild: Bankenverband)
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Bild: Bankenverband unter Creative Commons Lizenz by-nd
Grundsätzlich haben Arbeitnehmende bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach erhalten sie Krankengeld von der Krankenkasse. Das gilt auch, wenn während der Arbeitsunfähigkeit weitere Krankheiten auftreten und die Arbeitsunfähigkeit sich dadurch für länger als sechs Wochen hinzieht. So ist sichergestellt, dass es nicht zu Kettenkrankschreibungen kommt, die die Unternehmen zu längeren Zahlungen zwingen.

Aber: Wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter von der ersten Krankheit genesen ist und danach erneut erkrankt, besteht wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da es sich um zwei getrennte Verhinderungsfälle handelt. Dies muss allerdings ausreichend bewiesen werden, beispielsweise durch ein spezifisches ärztliches Gutachten. Alternativ kann der Anspruch dadurch gestützt werden, dass zwischen den Krankschreibungen gearbeitet wurde. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (2 Sa 20/23) verdeutlicht das: Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die neue Erkrankung erst nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit auftrat, da sie zwischen den beiden Erkrankungen nicht gearbeitet hatte. Ein Gutachten, das ihre Genesung zwischen den Krankschreibungen belegte, hatte sie nicht. Infolgedessen war ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, das Entgelt weiterzuzahlen.

"Unternehmen sollten genau hinschauen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen erkrankt ist und aufgrund von zwei Erkrankungen die Entgeltfortzahlung fordert", rät Nils Wigger, Anwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Wittig Ünalp   . "Im Zweifelsfall lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen."