CH: Zur Rose versendet auch rezeptfreie Arzneimittel

23.02.2011 Während der Versandhandel von nicht verschreibungspflichtigen Heilmitteln in Deutschland erlaubt ist, verbietet dies der Schweizer Gesetzgeber.

Während der Versandhandel von nicht verschreibungspflichtigen Heilmitteln in Deutschland erlaubt ist, verbietet dies der Schweizer Gesetzgeber. Dennoch hat die Versandapotheke Zur Rose jetzt auch in der Eidgenossenschaft diese Sortimente in ihren Shop genommen.
Um der Intention des Gesetzgebers zu folgen, hat Zur Rose in den Bestellprozess einen Gesundheitsfragebogen obligatorisch eingebaut. Hier müssen die Kunden detailliert über ihren Gesundheitszustand Auskunft geben. Auf dieser Grundlage erstellt ein Arzt ein internes Rezept, das Grundlage für den Versand durch Zur Rose ist. Dies wird von Pharma- und Apotheker-Verbänden als rechtswidrig betrachtet, ist aber laut Zur Rose vorher juristisch geklärt worden.
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