Wie sich Versandhändler auf den harten Brexit vorbereiten müssen

17.01.2019 - Die Verhandlungen um den britischen EU-Austritt im Londoner Parlament gehen in eine weitere Runde. Mit offenem Ausgang. Deshalb sollten sich Versandhändler besser für einen harten Brexit wappnen. Sieben Antworten darauf, was Entscheider nun tun müssen.
Bald gehen die Lichter aus: Mit dem Brexit hat sich England international isoliert. (Bild: skeeze / pixabay.com)
Bild: skeeze / Pixabay
Bald gehen die Lichter aus: Mit dem Brexit hat sich England international isoliert.
Es wird immer unwahrscheinlicher, dass bis zum Brexit am 29. März 2019 eine ratifizierte Vereinbarung mit der Londoner Regierung vorliegt. Damit Versandhändlern mit dem Brexit nicht dasselbe passiert wie bei der DSGVO - man wird erst in den Tagen vor dem letzten Termin aktiv - haben wir hier zusammengestellt, was jetzt zu tun ist:

1. Wann bin ich eigentlich betroffen?

Weil der europäische Binnenmarkt eine einmalige Chance für Menschen und Unternehmen ist, sind die Folgen eines Brexit in jedem Fall hart - selbst wenn in letzter Minute noch eine Einigung ausgehandelt wird. Betroffen sind alle diejenigen,
  • die Waren nach Großbritannien exportieren
  • die Waren aus Großbritannien importieren
  • die eine Niederlassung in Großbritannien besitzen oder deren Muttergesellschaft dort ansässig ist
  • die Waren oder Teile von Waren in Großbritannien fertigen
  • die Lieferanten haben, die in Großbritannien fertigen
  • die in Großbritannien oder europaweit (Online-)Dienstleistungen anbieten
  • die in Großbritannien Daten europäischer Bürger verarbeiten oder außerhalb von Großbritannien Daten ihrer Bürger verarbeiten
  • die Mitarbeiter haben, die in Großbritannien arbeiten

2. Gibt es noch einen Ausweg oder kommt der Hard Brexit?

Wenn noch irgend jemand e

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